Grabpflege
Informationen zum Grabschmuck
Lärchenwald
- Laternen und Kerzen in Ständern sind jeweils von November bis Ende Januar erlaubt
- Schnittblumen lose erlaubt (bitte keine Steckvase verwenden)
- Blumengestecke und sonstige Dekorationen bei der Beisetzung erlaubt
- Blumengestecke und sonstige Dekorationen jeweils am Geburtstag und Todestag erlaubt (Information an die Friedhofsverwaltung, bitte nach 2 Wochen entfernen)
Wandnische und Wandplatten Gräber
- Jeglicher Grabschmuck ist untersagt
- Kerzen sind jeweils von November bis Ende Januar erlaubt
- Bei Beisetzung, am Geburtstag und Todestag auf Anfrage
Kremationsreihengräber, Erdbestattungsreihengräber und Familiengräber
- Erlaubt im Grabfeld, bitte nichts auf die Schrittplatten und hinter das Grabmal stellen / legen
Gemeinschaftsgräber
- Blumengestecke und Kerzen sind erlaubt (sofern Platz vorhanden), die verwelkten Blumen werden von uns regelmässig entfernt.
- Dekorationsgrabschmuck (wie Laternen, Figuren, etc.) sind nicht erlaubt
Bitte beachten Sie, dass das Friedhofspersonal Gegenstände entfernt, welche nicht wie oben beschrieben erlaubt sind. Die Gegenstände werden bei uns aufbewahrt und können auf Anfrage abgeholt werden. Sollten wir über einen längeren Zeitraum keine Anfrage für die Abholung erhalten, erlauben wir uns die Gegenstände zu entsorgt.
Besten Dank für Ihr Verständnis, so kann das Friedhofspersonal den Unterhalt, wie Rasenmähen, ohne Umstände vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Reglementen und Verordnungen.
Anpassungen vorbehalten / Version: 21.01.2026
